Frühzeitig bedürftigen Menschen gedenken

Mit einem Legat, jungen Menschen in Not, neue Hoffnung geben!

Was macht die Stiftung?

Was gibt es schlimmeres als die manchmal fast erloschenen Augen von jungen Menschen - Augen, die resigniert ins Leere blicken? Die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not sieht ihre Aufgabe darin, von wirtschaftlicher Bedrängnis und sozialer Not Betroffenen beizustehen – ihnen eine neue Perspektive zu geben. Seit über 30 Jahren hilft unsere Stiftung, bedrängten, gefährdeten oder in Not geratenen jungen Menschen und ihren Eltern, Krisen zu bewältigen und wieder festen Boden unter den Füssen zu erhalten. Die Stiftung kann überall dort aktiv werden, wo die staatlichen Sozialträger keine oder unzureichende Leistungen erbringen.

Um die notwendigen Mittel für unterstützungsbedürftige Kinder und Jugendliche aufzubringen, sind wir neben Spenden zusätzlich auf Legate angewiesen. Diese finanzieren einen wichtigen Teil der Ausgaben.

Die Schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche ist eine gemeinnützige Stiftung und untersteht der Aufsicht des Bundes.

Weitere Informationen: Spendezweck oder Dankesschreiben.

 

Warum ein Legat?

Es gibt viele Menschen, die auch über ihr Leben hinaus Gutes tun möchten. Sie wollen zu Lebzeiten selbst bestimmen, welche Person oder welche Organisation, die Ihnen am Herzen liegt später einmal begünstigt werden soll. Vor allem wenn Sie keine Kinder oder Ehepartner haben, wird sonst Ihr Erbe an entfernte Verwandte verteilt oder dem Staat vermacht.

Wenn Ihnen das Wohlergehen junger Menschen in Not am Herzen liegen, können Sie gerne unsere Stiftung unterstützen, indem Sie unsere Organisation im Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigen (Legat oder Vermächtnis mittels Verfügung).

 

Wie verfasse ich ein Testament?

Folgende Schritte müssen Sie beim Verfassen eines Testaments beachten:

  1. Schreiben Sie in der Überschrift den Begriff «Testament» oder «letztwillige Verfügung»
  2. Verfassen Sie das Testament handschriftlich und unterschreiben Sie das Dokument mit Ort/Datum
  3. Ehepartner müssen je ein eigenes Testament verfassen
  4. Gesetzliche Pflichtteile dürfen nicht verletzt werden. Der überlebende Ehegatte und die Kinder sind Haupterben. Informieren Sie sich bei uns über die sogenannte «frei verfügbare Quote»
  5. Führen Sie die Organisation, welche Sie begünstigen möchten, mit Namen und vollständiger Adresse auf
  6. Hinterlegen Sie das Testament an einem sicheren Ort und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen
  7. Sie können ein Testament jederzeit wieder abändern
  8. Hier finden Sie ein Musterbeispiel

 

Wie wird mein Nachlass besteuert?

Die schweizerische Stiftung für Kinder und Jugendliche in Not ist von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen in der Regel, je nach Verwandtschaftsgrad, Steuern zahlen.

 

Wie kann ich mit der Stiftung in Kontakt treten?

Wenden Sie sich bei Fragen zu Legaten oder für weitere Informationen zur Stiftung an Frau Luana Huwyler, Leiterin der Geschäftsstelle, Seeburgstrasse 18, 6006 Luzern, Telefon 041 370 13 45.

PDF-File Dokumentaion Legate